Wichtige Informationen
Brennbare Substanzen
Stufe 1: Explosivstoffe
Unterklasse 1.1 | ![]() |
Stoffe und Gegenstaende, die massenexplosionsfaehig sind. Eine Massenexplosion kann nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfassen. |
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Unterklasse 1.2 | ![]() |
Stoffe und Gegenstaende, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfaehig sind. |
Unterklasse 1.3 | ![]() |
Stoffe und Gegenstaende, die eine Feuergefahr besitzen. Sie sind nicht massenexplosionsfaehig. |
Unterklasse 1.4 | ![]() |
Stoffe und Gegenstaende, mit geringer Explosionsgefahr – Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschraenkt. Bei auswertiger Brandgefahr, hat der Inhalt keine Explosionsgefahr. |
Unterklasse 1.5 | ![]() |
Sehr unempfindliche massenexplosionsfaehige Stoffe – Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen. |
Unterklasse 1.6 | ![]() |
Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfaehige Stoffe – Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlaessigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht. |
Stufe 2: Gase
Unterklasse 2.1 Entzündbare Gase | ![]() |
454 kg (1001 lbs) schwer und unter 20°C (68°F) als Gase vorkommender Stoffe. Der Druck dieser Stoffe betrægt101.3 kPa (14.7 psi) und der Siedwert 20°C (68°F) oder darunter.
1. 101.3 kPa (14.7 psi) Druckwert und bei Luftzirkulation von 13 % und darunter entzündlich. 2. Ohne Berücksichtigung des untersten Limits bei mindestens 12 % Luftzirkulation und 1.3 kPa (14.7 psi) Druck entflammbar. |
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Unterklasse 2.2 Unentzündbare, Ungiftige Gase | ![]() |
Dieser Stufe gehören Druckgase, Flüssiggase, kryogene Druckgase, Stickgas als Solution und Oksidgase. Entzündliche und ungiftige Gase bei 20°C (68°F) und 280 kPa (40.6 psia) Druckinhalt beinhaltende, der Stufe 2.1 und 2.3 nicht zugehörende Gase. |
Unterklasse 2.2 O2 (Sauerstoff) Gas | ![]() |
Dieses Zeichen ist für die Stufe 2.2. wunschgemaeß anbringbar. Wird für Sauerstoff in Gas- oder Flüssigform eingesetzt. Sauerstoff selbst ist nicht entzündlich, jedoch entflammt wenn bei Feuerfall vorhanden. Hohe Sauerstoffkonzentrationen erhöhen die Explosionsrisiko und Staerke. |
Unterklasse 2.3 Giftige Gase r | ![]() |
Giftige Gase bei 20°C und Untertemperaturen, Druckwerte von 101.3 kPa (unter diesem Druckwert und Siedpunkt von 20°C oder darunter).
1. Schaedlichkeit für die Gesundheit des Menschen bekannt, oder Gesundheitsbeeintraechtigung waehrend des Transports. 2. Schaedlichkeit für die Gesundheit des Menschen nicht sicher erwiesen, jedoch durch Tierversuche der Wert LC50 über 5000 ml/m3 liegt. |
Stufe 3: Entzündbare Flüssige Stoffe
Entzündbarer Flüssigstoff | ![]() |
Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60.5 °C (141°F), die auf 37.8°C (100°F) oder über ihren Flammpunkt erwaermt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden. |
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Unterklasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe und weitere Materialien
Entzündbare feste Stoffe und weitere Materiealien | ![]() |
Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstaende, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können.
Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Pazifizierung- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso. |
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Stufe 4.2: YSelbstentzündliche Stoffe
Selbstentzündliche Stoffe | ![]() |
Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstaende, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfaehig sind. |
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Unterklasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase Bilden
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase Bilden | ![]() |
Dies sind Stoffe sowie Gegenstaende mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfaehige Gemische bilden können. Der Gefahrengrad ist, dass für 1 kg Masse mehr als 1 Liter Gas produziert wird. |
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Unterklasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Brandrisiko wg Oxidation | ![]() |
Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können. |
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Stufe 5.2: Organische Peroxide – Die meisten leicht entflammbar und berührungsempfindlich
Organische Peroxide – Die meisten leicht entflammbar und berührungsempfindlich | ![]() |
Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten. |
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Stufe 6.1: Giftige Stoffe
Tokside, Giftige Stoffe | ![]() |
Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass relativ kleine Menge zu Gesundheitsschaeden oder dem Tod eines Menschen führen können. |
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Stufe 6.2: Ansteckungsgefaehrliche Stoffe
Ansteckungs- Gefaehrliche Stoffe Wie | ![]() |
Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten). |
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Stufe 7: Radioaktive Stoffe
Radioaktive | ![]() |
Sind mit dem gelben RADİOAKTİV III (LSA-III) Schild verzeichnete Stoffe. Auch wenn bei manchen Stoffen dieses Schild nicht verwendet wird, muss ein Zeichen der Radioaktivitaet angebracht werden. |
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Stufe 8: Atzende Stoffe
Atzende Stoffe | ![]() |
Umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhaeute, mit denen sie in Berührung kommen, veraetzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schaeden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. |
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Stufe 9: Verschiedene gefaehrliche Stoffe und Gegenstaende
Atzende Stoffe | ![]() ![]() |
Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstaende, die waehrend der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen:
1. Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefaehrden können. Diese können die Flugbesatzung oder das Bordpersonal die Erfüllung der Pflichten verursachen. 2. Erwaermte Stoffe, Schadstoffe, die die menschliche Gesundheit schaedigen, Gefahrstoffe die das Meer verschmutzen. |
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